Das Medizinrecht umfaßt das Recht rund um die Heilberufe, also das Recht für Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Tierärzte, Pflegeberufe, Hebammen, Heilpraktiker, Apotheker und Hersteller von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Als Angehöriger eines Heilberufs ist es Ihnen das wichtigste, sich um die Gesundheit Ihrer Patienten zu kümmern. Dies wird Ihnen angesichts der starken Reglementierung gerade des Gesundheitswesens nicht immer leicht gemacht.
Um Ihnen hier „den Rücken frei zu halten“, unterstütze ich Sie im Medizinrecht insbesondere in folgenden Bereichen
Arzneimittelrecht und Medizinprodukterecht
Die Hersteller und Vertreiber von Arzneimitteln und Medizinprodukten leisten einen wertvollen Beitrag zu unserer weit entwickelten Medizin. Dabei sind sie zahlreichen behördlichen Kontrollen ausgesetzt. Ich begleite Sie gerne in allen Prozessen rund um die Zulassung und den Vertrieb Ihrer Produkte.
Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, Zulassungs- und Berufsrecht
Wenn Sie in eine Praxis eintreten, eine Praxis oder ein MVZ neu gründen oder Ihre Praxis verkaufen, benötigen Sie einen Vertrag, in dem alles wichtige im voraus bedacht wurde. Auch bei der Anstellung von Mitarbeitern in der Arztpraxis oder im Krankenhaus (insbesondere bei der Gestaltung des Chefarztvertrages) erspart ein gut gemachter Vertrag im nachhinein manche schwierige rechtliche Auseinandersetzung. Bei all diesen Vorgängen sind oft auch komplexe Fragen des Zulassungsrechts und des Berufsrechts zu berücksichtigen. Hierbei berate und begleite ich Sie umfassend und kompetent.
Finanzierungsrecht (Honorarbescheide, Krankenhausplanung, Krankenhausfinanzierung)
Die Honorierung von Arztpraxen, Medizinischen Versorgungszentren (MVZs) und Krankenhäusern ist so kompliziert geworden, daß Ihnen kaum mehr die Zeit bleibt, Ihrer eigentlichen Tätigkeit, der Heilung und Linderung von Krankheiten, nachzugehen.
Holen Sie sich Unterstützung, insbesondere bei folgenden Rechtsfragen:
- Anfechtung von Honorar(rückforderungs)bescheiden unter anderem nach Wirtschaftlichkeitsprüfungen
- Aufnahme Ihres Krankenhauses in den Krankenhausplan, Erweiterung Ihrer Bettenanzahl, Anfechtung für Sie negativer Entscheidungen, Begleitung bei Budgetverhandlungen, Abwehr von Rückforderungen nach Abrechnungsprüfungen der Krankenversicherungen
Recht der Werbung (Heilmittelwerberecht)
Gerade für die Angehörigen der Heilberufe und für diejenigen, die Arzneimittel und Medizinprodukte vertreiben, ist die Werbung stark reglementiert. Lassen Sie die Art und Weise, wie Sie an Ihre Patienten und Kunden herantreten, am besten im Vorfeld überprüfen oder lassen Sie sich kompetent vertreten, wenn Sie dem Vorwurf einer unzulässigen Werbung ausgesetzt sind.